Hi,
du hast deinen Wagen bei der Versicherung unter den Angaben aus dem Gutachten versichert, danach richten sich dann auch die Prämien. Folgedessen muss die Versicherung auch den begutachteten Wert ersetzen, es sei denn es bestehen Zweifel.
Wenn der Wagen wieder auftaucht, dann ist er erstmal immer noch dein Eigentum. Aber die Versicherung wird sich sicherlich an dich wenden. Hier muss dann im Einzelfall geklärt werden, wieviel du zurückzahlen musst. Wenn der Wagen unbeschädigt ist, dann sicherlich alles, ansonsten denke ich anteilig.
Aber, da die Versichrung ja bereits an dich gezahlt hat, hat diese dann auch ein Verwertungsrecht, falls du nicht zahlst, heißt die würden den Wagen pfänden lassen.
Und falls sich hier dann rausstellt, dass der Wagen gar nicht so viel Wert gewesen sein kann, wie im Gutachten angegeben, dann wirds strafbar. (Versicherungsbetrug!)
@Pitterchen: Für mich hörte sich das nicht an, als wenn der Fragesteller hier einen Versicherungsbetrug plant. Ich denke eine solche Frage ist im Zusammenhang der Vorfälle nicht ganz unberechtigt. Man kann hier durchaus besorgt sein und mal fragen.
Auch finde ich deine Art der Antwort und deine Unterstellung ein wenig zu heftig, ich sehe keinen Anhaltspunkt für deine Wortwahl.
Ich möchte nochmal alle hier an die Umgangsformen erinnern!
Gruß vom Co-Mod
HG