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Antwort: H-Gutachten UND Vollabnahme nötig?

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Themenhistorie von: H-Gutachten UND Vollabnahme nötig?

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15 Jahre 10 Monate her #102158

heinrichB

heinrichBs Avatar

Hallo,



habe am 23.04.09 mein 220SEb CB vom TÜV komplett abnehemlassen. Ursprungszulassung USA. Import 1995 in die Schweiz. Dann kam das Cabrio 2008 zu mir und folgte Arbeit.



Gutachten §21 StVZO über die gesamten technischen Daten, da ja kein deutscher Brief für das Fahrzeug vorliegt.

Gutachten §23 StVZO Oldtimer-Fahrzeuge

Gutachten Reduz. Vollabn. i. V. m. &23StVZO

"Originalbezeichnung der TÜV Gutachten"

Da das Ganze zusammen durchgeführt wurde sind reduzierte Kosten berechnet worden.

Mit der Verzollung und Versicherungsdoppelkarte zur Zulassung dann war alles an einem Tag gelaufen.



Mit flossigen Grüßen



heinrichB
15 Jahre 10 Monate her #102156

Thorsten MTK

s Avatar

Hi Dirk,



die Vollabnahme gibt es immer noch. Leider wird es heute nix mit dem Abholen, da dem Verkäufer etwas dazwischen gekommen ist. Macht nix, schraube ich eben am 111er Cb. weiter.



Ich komme am Donnerstag mit dem T2. Mal schauen, wer von uns höher sitzt. [img]./zwinkern.gif[/img]



Gruß,

Thorsten
15 Jahre 10 Monate her #102155

Thorsten MTK

s Avatar

ohne
15 Jahre 10 Monate her #102154

Timo

s Avatar

Hallo Dirk und Thorsten,

vielleicht heißt es nicht mehr Vollgutachten, es ist aber ein TÜV mit variierendem Paragraphen. Ich habe bei mir gerade nochmals nachgesehen, folgende TÜV-Berichte habe ich:

- Begutachtung nach §23 StVZO (Oldtimer) = H-Gutachten

- Begutachtung §19 (2)/ 21 StVZO

- Begutachtung § 21 StVZO

- Begutachtung § 23 StVZO (hier weiß ich aber nicht, ob diese Begutachtung zwingend notwendig ist, da mein W108 nicht auf Anhieb TÜV bekam; kann also die Nachuntersuchung sein)

Gruß

Timo

15 Jahre 10 Monate her #102152

Timo Sch

s Avatar

Hallo Thorsten,

ich habe letztes Jahr einen W108 in der Schweiz gekauft und in Deutschland zugelassen. Daher muss ich dir leider mitteilen, dass wirklich eine Vollgutachten nach §21 StVZO notwendig ist. Dieses hat wiederum eigentlich nichts mit dem H-Gutachten zu tun; das H-Gutachten kann nur vom TÜV gleich miterstellt werden. Daher reicht eine HU nach §23 ("normaler" TÜV) nicht aus.

Was micht recht verwundert, ist die Tatsachen, dass man eigentlich immer erst ein Vollgutachten machen lassen muss, wenn ein ausländisches Fahrzeug in der BRD zugelassen werden soll. Schau doch nochmals in deine Papiere, ob dort nach §21 (Vollabnahme) oder §23 der TÜV abgenommen wurde.

Gruß

Timo

15 Jahre 10 Monate her #102151

Dirk

Dirks Avatar

Hi Thorsten,



ich dachte seit 03/2007 gibts keine Vollabnahme mehr?

HU ist HU.



Gruss

Dirk
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