Hallo Thorsten,
ich habe letztes Jahr einen W108 in der Schweiz gekauft und in Deutschland zugelassen. Daher muss ich dir leider mitteilen, dass wirklich eine Vollgutachten nach §21 StVZO notwendig ist. Dieses hat wiederum eigentlich nichts mit dem H-Gutachten zu tun; das H-Gutachten kann nur vom TÜV gleich miterstellt werden. Daher reicht eine HU nach §23 ("normaler" TÜV) nicht aus.
Was micht recht verwundert, ist die Tatsachen, dass man eigentlich immer erst ein Vollgutachten machen lassen muss, wenn ein ausländisches Fahrzeug in der BRD zugelassen werden soll. Schau doch nochmals in deine Papiere, ob dort nach §21 (Vollabnahme) oder §23 der TÜV abgenommen wurde.
Gruß
Timo