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Re: Fass aufmachen ist leider 14 Jahre 3 Wochen her #112441

  • jeoh
  • jeohs Avatar
  • Offline
  • Beiträge: 32
  • Dank erhalten: 3
... normal - wir sind in Deutschland.



"Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen zum Zwecke der Personenbeförderung"

Zum Gewerbe gehört doch die grundsätzliche Gewinnerzielung - oder wie man das nun nennen soll. Und eine regelmäßige Ausübung. Davon kann doch bei einer einmaligen Aktion nicht die Rede sein.



Klar, es gab auch einmal ein "Hundetaxi", der dann neben dem Viehzeug auch Frauchen/Herrchen mitgenommen hat und massiv Ärger bekommen hat!



Wenn der Mann eine repäsentative Limo scheut (Geiz ist G...), er wirkliches Interesse an der Flosse hat- dieses Abklopfen, das kommt ja fast einem Kennenlernen gleich - und dann kann er Dir gern an der Tankstelle einen Zuschuss geben.



Vorsicht bei Blumengestcken - es gibt Magnete und - Ohje - Teppichklebeband, womit die Blumenkinder gern arbeiten, da billiger.



Gruß



Jan
Lieben Gruß

Jan

Re: Re: Fass aufmachen ist leider 13 Jahre 11 Monate her #112627

  • Jörg
  • Jörgs Avatar
Ups!

Richtig.

Meine Auskunft: Egal ob eine oder 100 fahrten, fahren gg. Entgelt unterliegt dem PbFG §49. Mit Konzession. Auch mit "H" aber Mietwageneintrag im Schein.
Moderatoren: HanuDan
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