Hallo Frank,
ganz genau genommen darfst du damit nicht einmal gegen Entgelt jemanden zur Hochzeit fahren. Aber als Gefälligkeit, also beispielsweise für den Bruder oder einen guten Bekannten, ohne Gegenleistung (die Einladung zur Feier wäre ja auch so gekommen) ist dagegen nichts zu sagen.
Aber der Teufel ist ja ein Eichhörnchen, was ist wenn irgendetwas passiert...
So viel Geld kannst Du gar nicht verlangen, um alle Eventualitäten abzudecken.
Ich meine, dass höchstrichterlich festgestellt wurde, dass eine gewerbliche Nutzung der Zweckbestimmung "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" entgegensteht
Aber es geht hier nicht um die Steuer oder den Staat, sondern in erster Linie um Deine Versicherung, zahlt die Versicherung die Personenschäden bei nicht konformer Nutzung ?
Also im Zweifel "ein erhöhtes Spritgeld" nehmen, und hoffen das nix passiert.
Aber Ich würde das für fremde Leute nicht machen, und mich schon gar nicht um die Blumendecko kümmern. Das soll aml schön das Brautpaar bestellen, und ich wäre dann nur dabei, wenn der Blumenkasper das Zeug ans Auto tackern will.
Gruß vom Flossenpfleger