Hallo Kalle,
ärgerliche Sache das... wenigsten kein Personenschaden !
Zu Deiner Frage :
Das Hauptkriterium bei der Bewertung von Oldtimern ist der Pflege- und Erhaltungszustand. (Zustandsnoten). Hast Du ein Wertgutachten von dem Wagen VOR dem Unfall ?? Hate damals den Tip von meinem Versicherer bekommen alle 2-3 JAhre ein aktualisiertes (gro0ßes)Gutachten anfertigen zu lassen, da sich ja immer mal wieder was verändert.
Wichtig ist auch der Unterschied zwischen MArktwert, Wiederbeschaffungswert, und Wiederherstellugnswert.
MArktwert : Der gegenwärtige Wert des Fahrzeuges am Privatmarkt. Meist als Durchschnittspreis ermittelt, eher schlecht, da es Flossen auch schon für 3000 € gibt.
Wiederbeschaffungswert: Bezeichnet die Summe die man aufwenden müsste um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. WIrd von der Versicherung ermittelt, auch schon mal durch Abfragen in den einschlägigen Internetfahrzeugbörsen ! Siehe oben...
Wiederherstellungswert: Der Wiederherstellungswert gibt den Preis an, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, also Restaurationskosten und Fahrzeuggrundpreis. Bei einer Vollrestauration entsprechend hoch.
Bei dem von Dir geschilderten Eindeutigen Schuldverhältniss, meine ich, dass die gegenerische Versicherugn den Gutachter DEINER Wahl bezahlen muß.
Bei einem von DIR in Auftrag gegebenen Gutachten, sollte der real ermittelte Restwert sicher die Reparaturkosten überschreiten.
Wenn die andere versicherung sich Querstellt, dann bleibt Dir wohl nur der Weg zum Rechtsanwalt (Rechtschutzversicherung vorhanden ?). ICh weiß nämlich nicht, in wie weit die Anwaltskosten auch von der gegnerischen Versicherung übernommen werden (müssen). Das sind aber Fragen, die sollte Dir Dein Versicherungsmensch schon beantworten können...
Ich wünsche Dir das Beste
viele Grüße vom Flossenpfleger