Moin Moin !
Ist falsch,es handelt sich hier um einen Haftpflichtschaden.
Hierbei hat der Geschädigte immer das Recht auf einen Gutachter seiner Wahl,dieser wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Ein vorheriges Wertgutachten spielt keine Rolle und ist im übrigen auch völlig wertlos,dieses wird nur ev. bei einem Kaskoschaden von Vorteil sein.
Genauer habe ich das mal hier :
www.kreidler-verein.de/
erklärt ,unter Mokicks "Unfall mit Kreidler" am 19.1.2011 unter meinem dortigen Nick "Dicker"
MfG Volker