Geschrieben von Marc am 18. Februar 2007 09:21:28:
Als Antwort auf: Zusatzscheinwerfer auf Stoßstange geschrieben von ogni am 17. Februar 2007 20:38:15:
Hi,
also, laut StvO darf ein Auto nur zwei Nebelscheinwerfer haben. Wenn in Deinen Scheinwerfern schon zwei integriert sind, fällt diese Idee aus.
Somit kann man nur noch Zusatzscheinwerfer draus machen, welche mit dem Fernlicht verschaltet werden, also, wenn Du Fernlicht anmachst, brennen dann zusammen vier Leuchteinheiten. Problem: Dazu brauchst Du mehr Strom. Dafür gibt es ein Relais, welche (natürlich elektrisch richtig) in die Leitungen geschaltet werden muß. Somit wäre es falsch, die beiden Zusatzscheinwerfer nur an den Hauptscheinwerfern anzuschließen, da gehört noch etwas mehr dazu. Ich habe diese Frage vor ein paar Wochen schon mal im VDH-Forum gestellt, schau Dir die Antworten mal an. Letztlich bräuchte man eine Nachrüstanleitung, um alles korrekt zu verkabeln, leider habe ich bis jetzt keine gefunden.
UND: Du brauchst die richtigen Streuscheiben, Nebel- und Zusatzlicht sind unterschiedlich ausgelegt, daß weiß auch der TÜV und deine Versicherung (Betrtiebserlaubnis).
Alternative: Schraub die Dinger ab, verkauf sie in e-bay, und steck zwei Chromkäppchen in die Löcher. GGf. findest Du ja mal eine ungebohrte Stoßstange.
Marc