Geschrieben von Robert D.
am 22. Juni 2003 22:37:08:
Als Antwort auf: Re: Grtriebeölverlust und H-Zulassung geschrieben von werner am 22. Juni 2003 20:41:43:
Und falls es nach der Wäsche doch schon wieder ölfeucht sein sollte und der Prüfer das bemängelt: erzähl ihm halt, daß Du gerade am Tag vorher Öl nachgefüllt (oder einen Ölwechsel gemacht) hast, und dabei etwas "danebengelaufen" ist. Häufig reicht das schon als Begründung.
Übrigens: ein TÜV-Mensch in Mettmann nahe Düsseldorf hat mich darauf hingewiesen daß ich "die Verschraubungen mal nachziehen" solle, weil aus einer Leitung auch etwas ATF heraustropfte. Die H-Abnahme hab ich aber trotzdem bekommen - unter Zudrücken eineinhalber Augen wegen anderer kleiner Mängel.
Schönen Gruß,
Robert