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Antwort: Das war übrigens Posting Nr.1000 (seit 10/2000)

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Themenhistorie von: Das war übrigens Posting Nr.1000 (seit 10/2000)

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24 Jahre 1 Monat her #13208

Dirk

Dirks Avatar

Geschrieben von Dirk Busch am 30. März 2001 09:55:56:
Als Antwort auf: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... geschrieben von CEBE am 29. März 2001 19:45:29:
Hallo,
bei mir laufen das 111er Coupe mit H-Kennzeichen und ein W126 aufs Geschaeft. Ich habe allerdings nicht die Anschaffung dieser Fahrzeuge in den Buechern, sondern nur deren laufende Kosten. M.a.W. die Fahrzeuge sind privat angeschafft worden, ich fuehre ein Fahrtenbuch fuer jedes dieser Fahrzeuge (dank Psion recht automatisiert) und am Jahresende werden die angefallenen Kosten (Reparaturen, Tankrechnungen, etc.) aufsummiert, die gefahrenen Kilometer in geschaeftliche und private geteilt und die Kosten anteilig zugeordnet. Fahre ich 10% privat, trage ich auch nur 10% der laufenden Kosten als Privatanteil.
Diese Vorgehensweise hat noch den Vorteil mehr als ein Fahrzeug aufs Geschaeft laufen zu lassen, ich koennte beispielsweise auch 5 Fahrzeuge dafuer nutzen, da nur die tatsaechlich entstehenden laufenden Kosten gerechnet werden und die Fahrzeuge nicht im Betriebsvermoegen sind.
Gruss

Dirk

(bin gestern mal wieder 'privat' mim W111 aufm VDH Stammtisch gewesen)



24 Jahre 1 Monat her #13205

Michael.B

s Avatar

Geschrieben von Michael.B am 30. März 2001 08:53:54:
Als Antwort auf: Re: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... geschrieben von Pleff am 30. März 2001 08:33:45:
o.T



24 Jahre 1 Monat her #13204

Pleff

s Avatar

Geschrieben von Pleff am 30. März 2001 08:33:45:
Als Antwort auf: Re: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... geschrieben von Michael.B am 29. März 2001 23:30:11:
Hi Michael,

genau das wars!! Mein Versicherungskobold hat mir das mit dem zweiten Fahrzeug erzählt.

Bei mir ist der 111er mit dem H-Kennzeichen auch ausschließlich privat und der andere über's Geschäft angemeldet.

Nur was soll der Letzte Absatz in der TÜV-Erklärung? Kann hächstens wieder mal sein, daß TÜV und Finanzamt in verschiedenen Sprachen sprechen, d.h. selbstverständlich bekommst du dein H-Kennzeichen mit Firmeneintrag vom TÜV, aber anerkannt wird dieser vom Finanzamt halt nicht.
Gruß

Pleff



24 Jahre 1 Monat her #13202

Michael.B

s Avatar

Geschrieben von Michael.B am 29. März 2001 23:30:11:
Als Antwort auf: Re: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... geschrieben von Pleff am 29. März 2001 22:19:38:
Hi Pleff,

grundsätzlich ist ein H - Kennzeichen vom Einzelfahrzeug abhängig und nicht von einem zweiten ,normal zugelassenen Fahrzeug.

Niemand kann Dir verbieten, deine normale Fahrrerei mit dem ÖPNV zu erledigen.

Es wird bei der Zullassung als Oldtimer von der Strassenverkehrsbehörde auch nicht gefragt oder überprüft,ob noch ein regulär angemeldetes Auto vorhanden ist. Lediglich einige Oldtimerversicherer bestehen auf einem Zweitfahrzeug - auch nicht alle!!!

Allerdings schließt eine Oltimerzullassung die finanztechnische Verwertung in einer firma aus, auch dann,wenn sie sich mit Oldtimern beruflich auseinandersetzt. Das Finanzamt begründet das mit den Zulassungsbestimmungen:

Zitat: ist ein Fahrzeug ,das im allgemeinen nicht mehr dem normalen Verkehr dient... oder so ähnlich.

Wenn du das Ding über eine Firma finanztechnisch verwerten willst, damnn muß es regulär zugelassen sein: schließlich schiebt man dann ja auch alle Autokosten auf die Steuer.

Ist also verständlich. ( Deswegen fahr ich auf die Firma den Grottenfünfhundert, und privat meine Frau den 109) Das ist nämlich der Trick: da in der Familie ein Privatfahrzeug vorhanden ist, welches steuertechnich nicht erfaßt wird,läuft der 126 zu 100 Prozent durch die Bücher. Ätsch,Finanzamt!)
Michael.



24 Jahre 1 Monat her #13201

Pleff

s Avatar

Geschrieben von Pleff am 29. März 2001 22:31:50:
Als Antwort auf: Re: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... geschrieben von Pleff am 29. März 2001 22:19:38:
...ich zähle aber nicht nach, wieviele davon von mir sind ;-)))
Gruß

Pleff



24 Jahre 1 Monat her #13198

Pleff

s Avatar

Geschrieben von Pleff am 29. März 2001 22:19:38:
Als Antwort auf: Wieder mal Fragen zu H-Kennzeichen, aber mal ganz andere.... geschrieben von CEBE am 29. März 2001 19:45:29:
Hi CEBE,

das habe ich gerade beim TÜV-Süd (www.tuevs.de) kopiert...

vorab: Ich habe mir aber sagen lassen, daß man mindesten noch ein Fahrzeug "normal" zugelassen haben muß, um ein H-Kennzeichen für ein anderes Auto zu bekommen.
***********************************
Das Oldtimer-Kennzeichen







Der Nutzen



Das Oldtimer-Kennzeichen (mit einem H=historisch als Schlussbuchstabe) ist das ganze Jahr über gültig. Sie können den Wagen „ganz normal“ gebrauchen.



Kombinieren mit Saisonkennzeichen? Das geht nicht.



Eine Hauptuntersuchung wird wie üblich fällig – für Auto und Motorrad in der Regel also alle zwei Jahre.



Der Jahressteuersatz liegt bei 90 Mark für Motorräder und 375 Mark für alle anderen Fahrzeuge.



Um Steuern zu sparen, können Sie das Kraftfahrzeug vorübergehend stillegen.





Die Kriterien



Mindestens 30 Jahre muss das Fahrzeug auf dem Buckel haben, damit es das Oldtimer-Kennzeichen bekommt – zudem muss es der „Pflege des kfz-technischen Kulturguts“ dienen.



Es besteht Zulassungspflicht (§18 StVZO).



Es muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen (§20/21/21c StVZO).



Bevor Sie mit dem Oldtimer auf die Straße können, muss er noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen auf Originalität begutachtet werden (§21c StvZO). Dafür haben die TÜV-Experten einen bundesweit einheitlichen Richtlinienkatalog erarbeitet.



Eine Hauptuntersuchung wird mit dem Oldtimerkennzeichen alle zwei Jahre fällig.





Die Unterlagen



Immer alles dabei: Zur Zulassungsstelle nehmen Sie folgende Unterlagen mit:



Personalausweis oder Reisepass



Fahrzeugbrief



Fahrzeugschein



Versicherungsdoppelkarte



Kennzeichenschilder. Falls der Platz für ein reguläres Schild nicht ausreicht, kann eventuell ein „Leichtkraftrad-Kennzeichen“ zugeteilt werden.



Vollmacht für Beauftragte und Ausweis des „Auftraggebers“



Falls der Oldie ein Firmenfahrzeug ist: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung.



*******************************************
w111.nette Grüße

Pleff





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