... n.m.E. ist es zum bestehen ausreichend, wenn bei der bei der Betriebsbremse maximal 25 % vom größeren Wert Abweichung vorhanden ist, und
bei der Feststellbremse, sind maximal 50 % vom größeren Wert noch zulässig.
50 % heisst aber hier, dass der untere Wert nur mindestens 50 % des größeren Wertes betragen muss. Es gab da auch noch einen Faktor bezüglich gesamt errecihter Bremsleistung im Verhältnis zum Fahrzeuggewicht.
Hat sich da was geändert ??
Aber: Bremse nicht OK -> schwerer Mangel ! Und damit neuer Versuch !
Also ich würde gar nix machen, und zur nächsten Prüfstelle fahren, und mal warten was da rauskommt.
Gruß vom Flossenpfleger