in mehrfacher Hinsicht
Der W198 gehoert zur exklusiven Spezies wo es einen wirtschaftlichen Totalschaden wahrscheinlich erst beim gleichzeitigen Verlust von Fahrgestellnummer und Papieren gibt [img]./zwinkern.gif[/img]
Noch ist ja wohl nur bekannt dass dort 80km/h Hoechstgeschwindigkeit galt, und die Insassen 26 und 19 Jahre alt waren. Ob sie schneller waren, ob es rutschig war, ein technischer Defekt dazu fuehrte...wir werden es hoffentlich erfahren und erstmal gut dass nicht wie hier der Verlust von Menschenleben zu beklagen waren
www.fr-online.de/rhein-main/mercedes-ben...472796,11674948.html
Wenn die Haftpflicht (Mechatronik) die Reparaturrechnung begleicht, duerfte der Besitzer ueber den Verlust der Unfallfreiheit vielleicht betruebt sein, ggfs. darueber ein Verfahren ueber entsprechenden Wertausgleich anstregen wollen.
Vielleicht nimmt das Mechatronik ja auch als Aufhaenger um den Wagen abzukaufen und mit modernen Komponenten aufzuruesten (was ja wohl ihre Hauptgeschaeftsgrundlage ist), immerhin koennten sie aus der Malaise (die im Prinzip ja jeden Tag vorkommt, nur findet das nicht solch ein Echo, wenn auf der Probefahrt ein "normalerer" Bolide onduliert wird) dann PR-technisch noch richtig was machen.
we'll keep an eye on you,
Konrad