Zitat: "Wenn dir nach 3 Monaten der Motor flöten geht ist der Händler haftbar."
Na, so "schlimm" ist es zum glück nicht. Es geht um Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden waren, nicht um Mängel die nach dem Kauf aufgetreten sind.
Wenn der Motor beim Kauf einwandfrei gelaufen ist, und er 3 Monate später sauer gefahren ist, ist der Händler auch nicht haftbar.
Bei (seriösen) Händlern führt das dazu, dass die (bei einem 10 oder 15 Jahre alten Gebrauchtwagen fast immer vorhandenen) Mängel eben genau aufgelistet werden (müssen). Das geht von Beule hier bis hängende Tür da oder Roststelle dort.
Wenn der Händler den Kaufvertrag vernünftig vorbereitet, gibt es auch später kaum unliebsame Überraschungen.
Beim Privatmann dagegen findet man häufiger die Mentalität, dass Mängel oder Schäden verschwiegen werden und sich der (private) Käufer versucht rauszureden, "er hätte als Laie ja gar nichts gewusst" (obwohl der Kostenvoranschlag der Werkstatt in der Schreibtischschublade schlummert).
Und warum sollte ein Händler ein Auto nicht im Kundenauftrag verkaufen, wenn das legal ist und für ihn bzw. aus seiner Sicht Vorteile bringt?
Als Kunde MUSS ich ja nicht ein bestimmtes Auto kaufen. Wenn mir "im Kundenauftrag" nicht passt, dann passt eben das Auto nicht...
Gruß Jörg