Oldtimer Portal für Mercedes-Klassiker
Unabhängig und Clubneutral

Warnung

Joomla\CMS\Cache\Storage\FileStorage::_deleteFolder Löschen fehlgeschlagen: .nfs00000000e9cbe9e50ad2ea4f
Sternschuppenforum - Willkommen im Forum für die Mercedes-Baureihen 108-109-111-112-113
Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

Antwort: Autohändler

Realer Name
Titel
Beitrag

Themenhistorie von: Autohändler

Max. Anzeige der letzten 6 Beiträge - (Letzter Beitrag zuerst)
13 Jahre 4 Monate her #111892

paul

pauls Avatar

ist neu und noch unbekannt, aber schon gespeichert.



Ist die Herkunft des Nummerschildes bekannt ??????

13 Jahre 4 Monate her #111890

andiH.

andiH.s Avatar

13 Jahre 4 Monate her #111847

Michael B.

s Avatar

führt exakt das Verhalten mit der Auflistung der Mängel dazu, daß der EINE VERGESSENE Mangel Ihnen das Genick bricht....



Da gibt es ein passendes Gerichtsurteil.

Da wollte ein Dealer fair sein, hat Jeden bekannten Fehler reingeschrieben.



Dann trat beim Kunden innerhalb der Gewährleistung ein anderer Fehler auf.

DER stand nicht im Vetrag....



Dumm gelaufen:



Das schlaue Gericht hat entschieden, daß ja der Händler exakt beschrieben hat, was los war - ausser diesem Fehler.

Aber Den kannte er - er kannte Alle anderen ja auch, war also Vollprofi.



Und Die übersehen ja nie Etwas....



Angeschmiert der Mann...



Michael



13 Jahre 4 Monate her #111845

Strunz Auslaufmodell

s Avatar

Neuwertige Wagen sind ja auch kein Problem.Da kann der Händler Garantie geben und meistens ist ja auch dann nix.Wir reden von den alten Möhren die dem Händler

den Angstschweiß auf die Stirn treiben.[img]./grins.gif[/img]
13 Jahre 4 Monate her #111844

Henning

s Avatar

genau so sehe ich das auch!

Wenn ich ein Auto von privat kaufe, muß ich immer hinterfragen, warum es verkauft wird. Da steckt oft ein Mangel dahinter, den zu beheben dem Eigner nicht mehr sinnvoll erscheint und verschwiegene Unfallschäden sind auch oft dabei, so mir geschehen, den ich erst nach 2 Jahren erkannt habe, so fein säuberlich war der behoben worden.

Also, neuwertige Wagen immer beim Händler mit Gewährleistungen und beim Hobbywagen einfach sehr die Augen aufhalten, eben eigenverantwortlich kaufen und dann nicht meckern.

Gruß

Henning
13 Jahre 4 Monate her #111843

Jörg_250SE

Jörg_250SEs Avatar

Zitat: "Wenn dir nach 3 Monaten der Motor flöten geht ist der Händler haftbar."



Na, so "schlimm" ist es zum glück nicht. Es geht um Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden waren, nicht um Mängel die nach dem Kauf aufgetreten sind.



Wenn der Motor beim Kauf einwandfrei gelaufen ist, und er 3 Monate später sauer gefahren ist, ist der Händler auch nicht haftbar.



Bei (seriösen) Händlern führt das dazu, dass die (bei einem 10 oder 15 Jahre alten Gebrauchtwagen fast immer vorhandenen) Mängel eben genau aufgelistet werden (müssen). Das geht von Beule hier bis hängende Tür da oder Roststelle dort.



Wenn der Händler den Kaufvertrag vernünftig vorbereitet, gibt es auch später kaum unliebsame Überraschungen.



Beim Privatmann dagegen findet man häufiger die Mentalität, dass Mängel oder Schäden verschwiegen werden und sich der (private) Käufer versucht rauszureden, "er hätte als Laie ja gar nichts gewusst" (obwohl der Kostenvoranschlag der Werkstatt in der Schreibtischschublade schlummert).



Und warum sollte ein Händler ein Auto nicht im Kundenauftrag verkaufen, wenn das legal ist und für ihn bzw. aus seiner Sicht Vorteile bringt?



Als Kunde MUSS ich ja nicht ein bestimmtes Auto kaufen. Wenn mir "im Kundenauftrag" nicht passt, dann passt eben das Auto nicht...



Gruß Jörg

Ladezeit der Seite: 0.235 Sekunden
  • Galerie