Hallo Michael,
>> Sogenannte Ganzjahresreifen müssen zwingend in ihrem Höchstgeschwindigkeitsverhalten den Sommerreifen entsprechen. ( Sagt der Gesetzgeber, nicht ganz zu unrecht.)
meines Wissens hat der Gesetzgeber sich auf die "M+S"-Kennung bezogen: Reifen MIT M+S dürfen einen geringeren speedindex haben, so lange ein entsprechender Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers pappt.
Und da alle mir bekannten Ganzjahresreifen über eben jene M+S-Kennung verfügen, sollte diese Regelung dann auch für ebenjene Ganzjahresreifen gelten.
Daß Ganzjahresreifen immer nur ein fauler Kompromiß sein können, dürfte wohl jedem von uns klar sein.
Leider werden heutzutage faule Kompromisse aber allenthalben als das Maß aller Dinge herangezogen .... [img]./traurig.gif[/img]
Schönen Gruß,
Robert