Ich will Dir deinen Wagen nicht mies machen, aber da es so aussieht, daß in den Hauptscheinwerfern die Nebeleinheiten noch drinnen sind, dürfen lt. StvO keine weiteren, zusätzlichen Nebelscheinwerfer verbaut werden (wie bei Dir), da nur zwei Nebelscheinwerfer erlaubt sind. Es sind nur Zusatzscheinwerfer (Fernscheinwerfer) erlaubt, welche eine andere Streuscheibe und eine andere Birne haben (welche wiederrum zwanghaft einen anderen Reflektor wegen der Fassung benötigt). Das Gehäuse ist das gleiche, wobei Deine Funzeln aus den 70igern stammen.
Dennoch viel Spaß wünscht
Alex