moin,
das läßt sich im Einzelfall nur mit den Versicherungen klären, ob sie einen 19jährigen mit welchem Auto versichern.
Man kann auch das Fahrzeug auf den jungen Mann zulassen und die Versicherung von einem Älteren beantragen lassen. Aber, spätestens bei der Frage der Versicherung, wer das Fahrzeug nutzt, taucht der 19jährige ja wieder auf.
Vielleicht gibt es aber ja eine andere Möglichkeit, daß das Fhrz. auf z.B. Deinen Namen angemeldet wird. Als möglichen Fahrer wird irgendeine Versicherung wohl ein 19jähriges Familienmitglied akzeptieren.
Wie das dann mit dem "Geschenk", also der Verfügungsberechtigung, geregelt werden kann, sollte ein Jurist sagen.
gruß
thomas