Um was für eine Neuverordnung soll es sich denn handeln?
Und habe ich das jetzt richtig verstanden: ab Baujahr 1970 ist es möglich? Das ist doch willkürlich gewählt. Auch 1969 und davor gab es schon Autogasanlagen. In der Autobild Klassik hieß es, dass man beim TÜV-Süd Baureihen, die bis in die 70er Jahre gebaut wurden, nicht zerstückeln möchte und deshalb auch Autos vor 1970 aktzeptiert werden, Beispiel /8.