lästiger Ärger steht mir ins Haus: meine reimportierte Pagode Bj. 1969, demzufolge, wie offenbar üblich, mit Erstzulassungsdatum 01.07.1969, soll beim
4.x TÜV seit ich sie besitze, nun unbedingt eine AU-Plakette verpasst bekommen.
Mir ist ja klar, daß in §47a STVZO steht, daß nur Fahrzeuge mit Erstzulassung vor
01.07.69 von der AU befreit sind. Aber wo steht, daß reimportierte Fahrzeuge als
Datum der Erstzulassung den 01.07. des Bj. bekommen müssen? Wer weiß Rat, was zur
Vermeidung dieses Unsinns zu tun ist? (Unsinn wegen der Tatsache, daß man wohl
mit 2% CO nicht vom Hof kommt).
Peter