Hallo Alex,
so gerne ich auch auf die Ölmultis schimpfe (und womit? Mit Recht!), muß ich dich hier leider doch korrigieren.
"Straßenzapfsäulen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland dem Eichrecht. Durch Zulassung und Eichung wird gewährleistet, daß von Straßenzapfsäulen mindestens während der Gültigkeitsdauer der Eichung die zulässigen Fehlergrenzen und übrigen Anforderungen der Eichordnung eingehalten werden. Bei der Eichung gelten die Eichfehlergrenzen. Sie betragen für Straßenzapfsäulen 0,5 % des gemessenen Volumens."
OK, 0,5% ist immer noch eine Frechheit (ein halber Liter bei einer Tankfüllung von 100 l. - das sind auch mal eben 70 Cent!), aber 5% wäre jedenfalls glatter Betrug und würde wohl auch entsprechend geahndet werden.
Aber nichtsdestotrotz sind die ganzen Ölmultis von hier bis dort echte Schmutzbuckel und gehören ausgepeitscht! [img]./traurig.gif[/img]
Schönen Gruß,
Robert