Hallo Michael,
an Deinem Text hast Du das Urheberrecht, das ausschließlich Dir die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und sonstigen Verwertung gibt. Das Urheberrecht entsteht automatisch und ohne dass es hierfür irgendwelcher vorheriger oder nachträglicher Maßnahmen bedarf.
Damit beantwortet sich Deine Frage wie folgt: Du kannst Dritte, die Deinen Text ohne Deine Erlaubnis im Internet veröffentlichen, zur Unterlassung und theoretisch auch zu Schadensersatz auffordern (und dies ggf. gerichtlich durchsetzen, vorausgesetzt, Du kannst im Fall der Fälle auch beweisen, dass der Text von Dir stammt, zum Beispiel durch eine frühere Veröffentlichung).
Gruß aus Hamburg,
Christoph