Geschrieben von Rainer280SE am 03. Dezember 2006 13:00:53:
Als Antwort auf: H-Kennzeichen geschrieben von Hoffy am 03. Dezember 2006 00:41:37:
Moien Hoffy,
ab dem 1.3.2007 gelten andere Zulassungsregeln. Wenn ein Fahrzeug max. 7 Jahre stillgelegt war, reicht eine normale HU zur Wiederzulassung aus. Damit sollte auch der Oldiestatus nicht angetastet werden. Es sei denn bei der HU kommt raus, dass das Fahrzeug nicht mehr den Anforderungen des (bereits erteilten) H-Kennzeichens gerecht wird.
Bis denne,
Rainer