Geschrieben von dieselflo am 02. Juni 2006 09:50:49:
Als Antwort auf: Re: ohne mich in die streitereien einzumischen... geschrieben von HG am 01. Juni 2006 22:47:24:
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1. Eine materielle Prüfung hat immer einen Hauch von Subjektivität. Außerdem kommt es da zwangsweise zu einer Güterabwägung und da wir die körperliche Unversehrtheit immer siegen gegen Kultur und Mobilität. (Damit will ich nicht sagen, daß diese Gutachten zur Krebserregung von Partikeln richtig sind. Hier wäre für mich ein guter Ansatz...) Somit ist, so fürchte ich an dem Gesetz nicht so whnsinnig viel zu rütteln. Ein weiteres Problem ist hier, dass einiges hier aus Brüssel kommt und unser Verfassungsgericht hier nicht mehr die alleinige Kompetenz hat und das Gesetz so umgesetzt werden mußte. (Hier liegt ein grundsätzliches Problem...)"
zur güterabwägung kommt es erst auf der ebene der angemessenheit. und bei lichte besehen geht sind nicht die begriffe kultur und mobilität als einheit gegen die körperliche unversehrtheit abzuwägen - es geht um art. 14. gg. es geht schließlich nicht (nur) um uns paar oldtimerfahrer; da wird in der tat kaum ein verwaltungsgericht bedenken haben. es geht um rentner mit 20 jahre alten golfs oder pendler mit 12 jahre alten corollas. und das sind nichtnur eine handvoll...
zunächst ist ja überhaupt die geeignetheit der maßnahmen zu prüfen - hier werden dann auch die richtigkeit der gutachten eine rolle spielen, obgleich man bei der überprüfung von sachverständigengutachten in der regel auf granit beisst. worum es hauptsächlich geht, ist die erforderlichkeit, den begriff muss ich dir ja nicht erklären;-)
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2. Ist dann die Frage auf was sich dies Verordnung bezieht. Wenn sie eine reine Umsetzung der oberen Geschichte ist, ist das überprüfen dieser herrlich sinnlos, weil da kommt sofort eine berichtigte neue, an der dann nichts mehr zu rütteln ist, die aber die gleiche folgen haben dürfte, zumindest für uns Altlastfahrer."
nein. es geht um eine bundesverordnung nach art. 80 gg, die legt aber nur die kennzeichnung der fahrzeuge nach schadstoffgruppen mit hilfe von plaketten fest. gegen diese verordnung vorzugehen ist wenig sinnvoll, denn sie allein belastet nicht.
die verordnung legt den grundstein für die regierungspräsidien, die verpflichtet (!) sind, aktionspläne zur luftreinhaltung vorzulegen. um ihnen selektive fahrverbote zu ermöglichen, braucht es die bundeseinheitliche kennzeichnung.
vorzugehen sein wird daher gegen die jeweilige kommune, die das belastende fahrverbot festsetzt.
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Mich würde mal der genaue Gesetzestext interessieren und die VO. Dann könnte ich mir ein differenzierteres Bild davon machen. Ich muß nämlich ehrlich sagen, dass bisher nur zweit und dritt Artikel kenne. Also falls jemand die Sachen hat oder einen Link, her damit."
auf
www.bundesrat.de findet sich die ganze materialschlacht, zusammengefasst auch irgendwo im w123-forum.
gruß dieselflo