Geschrieben von Rolf-Stephan, 220Sb am 21. Dezember 2005 08:38:11:
Als Antwort auf: MVC-actueles : geschrieben von Paul am 21. Dezember 2005 00:43:07:
Hmm,
gut dass dieses Thema mal in dieser Ebene diskutiert wurde.
Allerdings wenn das erst mal so fixiert wurde, kann man den TÜV Prüfer auch nicht mehr beschwatzen.
>Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon mindestens 20 Jahre installiert sind,
>sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.
Hat jemand einen Nachweis für Heckflossen - eine 20 Jahre alter Eintragung?
>Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in den Genuss
>eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur in den seltensten Fällen
>damals mit einer Gasanlage betrieben worden sind.
Das hört sich nicht gut an für meinen 220Sb Bj 1963.
Oder verstehe ich hier was falsch?
vorweihnachtliche Grüße aus Berlin,
Die Oldtimer-Garage Berlin-Brandenburg e.V.