Guten Abend ,
nachdem ich nun 4 Wochen stolzer Besitzer des Autos bin mußte ich feststellen das es ein "Blender" ist.
Ich versuche nun über einen Anwalt eine Kaufrückabwicklung durchzusetzten.
Der neue TÜV hätte bei den Mängeln nicht gegeben werden dürfen. Unten ein Ölsardine, Simmering vorn, Benzinpumpe;
Lenkgetriebe u .hinten Differential. Weiter geht,s mit der Motoraufhängung u. der Hardyscheibe ( total zerfleddert) und so weiter. Ich habe mit den Wagen ca. 370 km zurückgelegt.
Die durchgeführten Schweißarbeiten sind laienhaft gemacht wurden, so daß das Wasser nicht weg kann u. schon bei genaueren hinsehen u. mal mit dem Schraubendreher prüfen, Rost ans Tageslicht kam. Wurde alles gut überstrichen mit Unterbodenschutz. So sind z.B. die Wagenheberaufnamen durchgeschweißt wurden, oder Flicken draufgeschweißt wurden
ohne das alte Blech rauszuschneiden. Das alles ist wahrscheinlich vor 13- 15 Jahren gemacht wurden.
Der Kfz-Meister der auch noch Karosserie gelernt hat u. kurz vor der Rente ist , hat die Hände über den Kopf zusammengeschlagen. Das Wertgutachten u. der TÜV-Mann sind auch noch ein u. die selbe Person (GTÜ).
Das riecht nach Gefälligkeitsgutachten ( 20800,-- Euro). Auf Grund des neuen TÜV,s u.des Gutachtens habe ich den Wagen mit mächtig "Bauchschmerzen" dann doch gekauft. Hätte ich wohl bleiben lassen sollen.
LG in die Runde u. schönes Wochenende
Frank aus Leipzig