Moin,
kurzer Einwand
Warnblinker sind Pflicht: seit 1. Januar 1970 für Neufahrzeuge, ab 1. April 1974 für alle dem TÜV vorgeführten Fahrzeuge, in jedem Falle ab 1. Januar 1976.
Fazit:
Werde meinen Schalter dann mal in Ruhe suchen denn Warnblinker sind "DIE AUSNAHME" und müssen auch bei Oldtimern nachgerüstet werden (nicht so Gurte etc:)
Heute diverse Telefonate mit TÜV NORD absolviert, hat echt gedauert bis es da jemand wirklich wusste.
OK, abgehakt
Hey, vielen Dank für die wirklich ausführliche und nützliche Antwort.
Welches ÖL sollte ich nehmen, drin ist das was in der Betriebsanleitung steht, jedenfalls laut angehängtem Zettel. Habe ich gerade leider nicht zur Hand.
Danke für die Vielen Tips, ich werde alle beherzigen.
Ach so... Ich habe ein Automatikgetriebe (Lenkrad) drin, hier auf R Stellen, richtig?
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