Moin Moin !
Die Angaben lauten 5 für die Anzahl der Sitzplätze S.1. In Feld 22 wird eingetragen "Zu S.1 : 6 mit durchgehender vorderer Sitzbank oder Sitzpolster mit Lehne zwischen den Vordersitzen"
Feld O.1 : 1200
Feld O.2 : 700
Weitere Angaben in Feld 22 :
" Mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 4852 , Nachtrag I , hat das Kraftfahrtbundesamt genehmigt, dass - abweichend von der Bestimmung des § 60 Abs. 2 StVZO - das hintere Kennzeichen klappbar angeordnet ist. "
Auch würde ich mir gleich alle zulässigen Reifengrössen aus der Refenumrüstliste "A" eintragen lassen ,da diese kaum noch jemand kennt ,auch kaum noch ein Prüfingenieur !
Die Umrüstliste findest du hier etwa Mitte der Seite:
www.das-oldtimer-forum.de/viewtopic.php?f=10&t=6402
MfG Volker