Hi Thorsten,
es gilt für Fahrzeuge gleicher Art, z.B. zwei PKW, zwei KRAD, 2 Wohnmobile, usw. Mir ist nicht bekannt dass es nicht für Oldtimer gälte.
Mach Dich aber vorher schlau was Du sparst. Die Steuer wird für beide Fahrzeuge fällig, also kannst Du maximal bei der Versicherung sparen. Es kommt dann darauf an ob der Nachlass der Versicherung die Nachteile aufwiegt:
- nicht beschildertes Fahrzeug darf nur auf privat Grund abgestellt sein
- ist ein Fzg in der Werkstatt, kannst Du mit dem anderen nicht fahren, ausser Du nimmst die Schilder mit, dann muss die Werkstatt ne Probefahrt mit eigener roter Nummer machen
- und schliesslich brauchst Du neue Schilder, die Du auch ständig umstecken musst.
Gruss
Dirk