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Antwort: TÜV Vollgutachten für die Zulassung

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Themenhistorie von: TÜV Vollgutachten für die Zulassung

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13 Jahre 1 Monat her #112911

cbrandtner

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Glückwunsch!

ich arbeite gerade am gleichen Thema[img]./laecheln.gif[/img]

Ich habe einen 220S auf Florida, den ich auch noch durch den TÜV bringen will.

Ich habe einen Original Warnblinkschalter (gibt es in der Ebucht) und mache den "Kabelsatz selbst. Bananensteckerbuchsen passen exakt auf die Stecker des WB-Schalters, der Rest ist einfach. Mich würde aber interessieren, wie es so bei Dir weiterhin so läuft und was der TÜV sonst noch für Sorgen hat...

Ich wohne bei München, wo wohnst Du?

Viel Erfolg noch



Gruß Chris

cbrandtner(ät)web.de
13 Jahre 1 Monat her #112754

Alex

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Hallo,

eigentlich wurde ja schon alles gesagt, bis auf:

- falls Du für den WBA-Schalter ein Loch ins A-Brett bohren möchtest: Da gibt es eine gemäß den Nachrüstanleitungen exakt angegebene Stelle. Wenn schon ein Loch, dann das korrekte. Oder eben unter dem A-Brett mit einem Winkel o.ä. montieren. Mercedes hatte ab Werk dafür spezielle Knöpfe, tauchen hin und wieder auf.

- Wischwaschanlage: funktioniert auch gut ohne E-Motor, wenn der Pumpenbalg entweder gleich erneuert wird oder a) zerlegt und dann b) entkalkt wird. Dann noch neue Schläuche, ein neues Ventil auf dem Wasserbehälter (ist innerlich oft verschlissen) und die Düse auch mal entkalken. Der Wasserbehälter wird mittels einer auf der Batteriegrundplatte aufgesteckten "Spange / Klemme" dann gegen die Batterie "gedrückt / fixiert", damit das Ding nicht immer so wackelt.

Grüße

Alex
13 Jahre 1 Monat her #112743

Henning

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hallo,



wenn Batterie zu niedrig, diese durch Unterlage von passend zugeschnittenem Material (HolZ/Kunststoff) höher bringen. So läßt sich die original Halterung weiter verwenden.
13 Jahre 1 Monat her #112734

Der Frank

Der Franks Avatar

Hallo Gerhard,



dann haste einen netten Prüfer gehabt.



Warnblinkanlage ist seit 1.1.1970 Pflicht und hat ausnahmsweise keine Bestandsschutzregel (wie bspw. bei Sicherheitsgurten). Bis 1973 mussten alle alten Fahrzeuge nachgerüstet sein.



Freundliche Grüße

Der Frank



13 Jahre 1 Monat her #112733

jeoh

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Gruß



Jan
13 Jahre 1 Monat her #112732

jeoh

jeohs Avatar

Moin,



die Warnblinkanlage wurde in meinem bereits in den achtzigern für den TÜV nachgerüstet. Sehe ich neben den § (deren Hauptuntersucherauslegungen leider tatsächlich regional unterschiedlich sein mag) allerdings auch als sinnvoll an!



Das Problem mit dem Wischwasserbehälter sehe ich so nicht - ist der denn noch Original? Vielleicht wäre ein Bild zum Beurteilen sinnvoll...
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