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Antwort: Re: Re: Hochzeitskutsche

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Themenhistorie von: Re: Re: Hochzeitskutsche

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13 Jahre 2 Monate her #112627

Jörg

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Ups!

Richtig.

Meine Auskunft: Egal ob eine oder 100 fahrten, fahren gg. Entgelt unterliegt dem PbFG §49. Mit Konzession. Auch mit "H" aber Mietwageneintrag im Schein.
13 Jahre 2 Monate her #112441

jeoh

jeohs Avatar

... normal - wir sind in Deutschland.



"Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen zum Zwecke der Personenbeförderung"

Zum Gewerbe gehört doch die grundsätzliche Gewinnerzielung - oder wie man das nun nennen soll. Und eine regelmäßige Ausübung. Davon kann doch bei einer einmaligen Aktion nicht die Rede sein.



Klar, es gab auch einmal ein "Hundetaxi", der dann neben dem Viehzeug auch Frauchen/Herrchen mitgenommen hat und massiv Ärger bekommen hat!



Wenn der Mann eine repäsentative Limo scheut (Geiz ist G...), er wirkliches Interesse an der Flosse hat- dieses Abklopfen, das kommt ja fast einem Kennenlernen gleich - und dann kann er Dir gern an der Tankstelle einen Zuschuss geben.



Vorsicht bei Blumengestcken - es gibt Magnete und - Ohje - Teppichklebeband, womit die Blumenkinder gern arbeiten, da billiger.



Gruß



Jan
13 Jahre 3 Monate her #112376

flossennobb

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danke für den Tipp,

den Film kenne ich ,aber da sehe ich nur das fertige Eck und nicht wie es dahinter ,also hintem Aussenschweller wo die Seitenwand einläuft aussieht .



mfG
13 Jahre 3 Monate her #112375

Dan

Dans Avatar

Hallo flossennobb,

stimmt ja auch - es ging nur um H-Kennzeichen und die gewerbliche Nutzung. Und bei einer Hochzeitsfahrt würde ich es genauso machen, wie schon von anderen Forenten beschrieben: ein angemessenes "Spritgeld" entgegennehmen, einen Imbiss vom Buffet probieren und wieder heimfahren. Weder würde ich dafür eine Rechnung schreiben, noch aus meiner Flosse einen Bus machen und schon gar nicht Gerichtsurteile mit zur Trauung bringen - ist eher schlecht für die Stimmung dort. Und ich finde auch, dass für "Fässer aufmachen" in diesem Zusammenhang lediglich der Bräutigam zuständig sein sollte [img]./zwinkern.gif[/img]



Was Deine Frage nach den Blechen angeht, so habe ich in meinen Dokumentationsfotos von den Schweissarbeiten meiner Flosse gesucht, aber ausgerechnet zu der Ecke leider nichts gefunden. Da ich nicht selber schweisse, weiss ich auch nicht wieviele Bleche man dort wie anbringen muss - sonst hätte ich Dir gern weitergeholfen.



Aber schau doch mal auf diese Seite:

www.mbklassik.de/index.php?option=com_co...3Anewsflash&Itemid=1



Im Film auf der Seite kann man ab ca. Minute 3:15 den hinteren Radhausbereich eines 109ers sehen - mit den dazugehörigen Blechen. Dürfte ziemlich ähnlich zur Flosse sein, und könnte Dir ja vielleicht erst einmal weiterhelfen.



Viele Grüsse und gutes Gelingen bei der Schweisserei! Dan.
13 Jahre 3 Monate her #112374

Michael B.

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zusehends nötig....



Man muss sich einfach mit zu vielen Behörden und Gesetzen herumschlagen wenn man in " Diesem, unserem Land" eine Idee hat.



Zu Deinen unbeantworteten Fragen kann ich nur Eines sagen:



Wennste keine Antwort bekommst - tröste Dich mit : Dann ist keine Falsche dabei!

Wennnste Zehn bekommst - tröste Dich mit: Ich darf entscheiden...



Und irgendwo ist auch der Punkt erreicht, bei dem Diejenigen, die die Antworten tatsächlich WISSEN ( Aus welchem Grunde auch immer), einfach nicht mehr mögen.



Diskussionsmüde - Oder so.



Michael



13 Jahre 3 Monate her #112369

flossennobb

flossennobbs Avatar

jetzt bleib locker



ich habs aus einer Oldtimerzeitung ,ich hatte gedacht es geht nur um das H Kennzeichen und Gewerblicher Nutzung. Aber das hier gleich ein Fass aufgemacht wird mit Personenbeförderungsschein usw. hab ich nicht gewust.



Wenn nur die Kommentare bei meinen Fragen, die immer noch nicht beantwortet sind auch so Zahlreich gewesen wären !



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