Geschrieben von Rainer am 10. Juni 2007 20:08:17:
Als Antwort auf: Re: @ Prinz269 geschrieben von Prinz269 am 09. Juni 2007 18:07:49:
Hallo Gero
Ich habe dir eine e-mail geschickt!
Zur Sache.
Die rechtlichen Grundlagen sind vergleichbar mit Deutschland nur das wir kein eigenes Kennzeichen haben.
Das mit dem Kulturgut "export" gilt aber IN ÖSTERREICH nur für Fahrzeuge die vor dem 2. Weltkrieg gebaut wurden!
UND das betrifft PRINZIPIELL JEDES Land das heißt EIGENTLICH müsstest du in DE anfragen ob du deine Heckflosse exportieren darfst, ich sehe da aber kein Problem.
Das Auto muß im Unterschied zu Deutschland allerdings wirklich original sein, spässe wie sie bei euch möglich sind von wegen anderem (stärkerem) Motor sind in Österreich NICHT anerkannt und damit gilt er auch nicht als historisch.
ABER du könntest ihn sowieso auch als "Übersiedelungsgut" mit nach Österreich nehmen.
Aber du mußt dir KEINE Gedanken machen dass deine Heckflosse Österreich nicht mehr verlassen dürfte, keine Angst!
LG
Rainer