Moin Mädels,
also Jorge nu mal langsam mit die Ponnys !
Du hast die Genehmigung einer Grenzbebauung, aber in der Grenzwand ist ein Fenster drin ??
Dann frage ich mich, wie das Fenster dort eingebaut werden konnte, denn das ist dort normalerweise verboten. Es sei denn, es ist eine Baulast eingetragen, und selbtst dann müsste das Fenster als F90 ausgeführt sein.
Ich würde mich jetzt mal beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob der Einbau der Fenster genehmigungspflichtig ist/war. Und sollte dann zufällig rauskommen, dass das Fenster dort gar nicht sein dürfte.....dummdidumm !!
Gerne können wir das etwas ausführlicher über Email diskutieren.
Grüße vom Flossenpfleger