haben unrecht.
Lies nochmal genau:
Es geht hier nicht um eine noch zu erfolgende Eintragung, sondern um eine bereits erfolgte.
Eben hier greift Bestandsschutz - unabhängig davon ob JETZ eine Anlage neu eingetragen werden kann.
Nebenbei gibts immer noch keine Rechtsgrundlage, die eine Neueintragung explizit untersagt.
Da wurde viel geschwätzt, aber nix ist passiert.
Michael - der nötigenfalls den Verdampfer ins Handschuhfach schmeisst, wenn er zum TÜV fährt