Geschrieben von CS_280 SE 3,5 Coupé am 08. Mai 2007 08:44:40:
Als Antwort auf: Traurig aber wahr... geschrieben von Pleff am 07. Mai 2007 12:01:39:
Moinmoin,
das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob dagegen Berufung eingelegt wird.
Das Urteil weicht von der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Thema ab. Bisher haftet ein Forenbetreiber für einen rechtsverletzenden Forenbeitrag nur, wenn er von dem Beitrag nachweislich positive Kenntnis hat und ihn nicht löscht. Das bedeutet in der Praxis, dass eine - kostenpflichtige - Abmahnung gegen den Forenbetreiber idR nur in Betracht kommt, wenn er auf eine (für ihn kostenfreie) vorherige Aufforderung, den Beitrag zu löschen, nicht reagiert.
Gruß aus Hamburg, Christoph