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THEMA:

Re: beim Ordnungsamt angemeldet sein? 19 Jahre 6 Monate her #10880

  • colognecruiser
  • colognecruisers Avatar Autor

Geschrieben von colognecruiser am 06. September 2006 07:32:01:
Als Antwort auf: beim Ordnungsamt angemeldet sein? geschrieben von Maxe am 06. September 2006 07:21:32:

Wenn es nur 5 Autos gibt, muß man nichts anmelden, wenn es mehr werden sollten schon.
Versammlungsgesetz
3. Abschnitt - Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (§§ 14 - 20)



§ 14
(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.
Versammlungen unter freiem Himmel


Eine Versammlung unter freiem Himmel ist anmeldepflichtig, wenn mehrere Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und –äußerung zusammen kommen.


Eine Versammlung kann an einem festen Ort durchgeführt werden oder in Form eines Aufzuges.





Anmeldepflicht


Eine Versammlung unter freiem Himmel ist 48 Stunden vor deren Bekanntgabe anzumelden.





Inhalt der Anmeldung


Folgende Daten sind bei Anmeldung einer Versammlung anzugeben:


* Anmelder

* Veranstalter / Organisation

* Anlass

* Verantwortlicher Leiter

* Stellvertreter

* Versammlungsort / Wegstrecke / geplante Zwischenkundgebung

* Datum

* Beginn / Ende

* erwartete Teilnehmerzahl

* Anzahl der Redner

* Anzahl der geplanten Ordner

* Kundgebungsmittel
zurück zum Seitenanfang





Versammlungen in geschlossenen Räumen


Diese sind nach dem Versammlungsgesetz nicht anmeldepflichtig.

Beispiele: Mitgliedsversammlungen, Parteitage
cu
hares




Re: Watt heisst denn bei Dir früher Nachmittach ? 19 Jahre 6 Monate her #10882

  • Till
  • Tills Avatar Autor

Geschrieben von Till 220 Sb am 06. September 2006 07:38:53:
Als Antwort auf: Re: Watt heisst denn bei Dir früher Nachmittach ? (o.T.) geschrieben von colognecruiser am 05. September 2006 23:04:14:

Hallo Hares,
Um 15 Uhr treffen wo genau in Köln? Werde wohl auch kommen, wenns recht ist.
Viele Grüße aus Viersen
Till




Re: beim Ordnungsamt angemeldet sein? 19 Jahre 6 Monate her #10887

  • Klaus
  • Klauss Avatar
  • Offline
  • Beiträge: 606
  • Dank erhalten: 0

Geschrieben von Klaus am 06. September 2006 11:07:31:
Als Antwort auf: Re: beim Ordnungsamt angemeldet sein? geschrieben von colognecruiser am 06. September 2006 07:32:01:

und was ist mit Artikel 8 GG [Versammlungsfreiheit]????

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Nur so blöd nachgefragt.

o.k. es gibt noch den Abs. (2): Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Hier ist wohl das Versammlungsgesetz gemeint...

>Wenn es nur 5 Autos gibt, muß man nichts anmelden, wenn es mehr werden sollten schon.

>Versammlungsgesetz

>3. Abschnitt - Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (§§ 14 - 20)

>

>§ 14

>(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.

>(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.

>Versammlungen unter freiem Himmel

>

>Eine Versammlung unter freiem Himmel ist anmeldepflichtig, wenn mehrere Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und –äußerung zusammen kommen.

>

>Eine Versammlung kann an einem festen Ort durchgeführt werden oder in Form eines Aufzuges.

>

>

>Anmeldepflicht

>

>Eine Versammlung unter freiem Himmel ist 48 Stunden vor deren Bekanntgabe anzumelden.

>

>

>Inhalt der Anmeldung

>

>Folgende Daten sind bei Anmeldung einer Versammlung anzugeben:

>

> * Anmelder

> * Veranstalter / Organisation

> * Anlass

> * Verantwortlicher Leiter

> * Stellvertreter

> * Versammlungsort / Wegstrecke / geplante Zwischenkundgebung

> * Datum

> * Beginn / Ende

> * erwartete Teilnehmerzahl

> * Anzahl der Redner

> * Anzahl der geplanten Ordner

> * Kundgebungsmittel

> zurück zum Seitenanfang

>

>

>Versammlungen in geschlossenen Räumen

>

>Diese sind nach dem Versammlungsgesetz nicht anmeldepflichtig.

>Beispiele: Mitgliedsversammlungen, Parteitage

>cu

>hares






äh... 19 Jahre 6 Monate her #10888

  • colognecruiser
  • colognecruisers Avatar Autor

Geschrieben von colognecruiser am 06. September 2006 13:07:53:
Als Antwort auf: Re: beim Ordnungsamt angemeldet sein? geschrieben von Klaus am 06. September 2006 11:07:31:

...Sorry, wenn ich jetzt auf dem Schlauch stehe.

Wo ist jetzt das Problem?

Besser anmelden, als hinterher verjagt zu werden...
cu
hares




Re: Watt heisst denn bei Dir früher Nachmittach ? (o.T.) 19 Jahre 6 Monate her #10893

  • Kalle
  • Kalles Avatar Autor

Geschrieben von Kalle 11 am 06. September 2006 14:06:23:
Als Antwort auf: Re: Watt heisst denn bei Dir früher Nachmittach ? (o.T.) geschrieben von colognecruiser am 05. September 2006 23:04:14:

>Hallo!

>Das hab ich mal offen gelassen, da sich bisher nur sehr wenige (3!!!) gemeldet haben.

>15 Uhr Treffpunkt halte ich für ganz OK. Bis 16 Uhr Benzingespräche und dann auf Tour.

>Wenn das Ganze größer werden sollte, muß es ja auch beim Ordnungsamt angemeldet werden...

>cu

>hares
Komme auch 15:00 OK bis Sonntag Kalle






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