Geschrieben von Klaus am 06. September 2006 11:07:31:
Als Antwort auf: Re: beim Ordnungsamt angemeldet sein? geschrieben von colognecruiser am 06. September 2006 07:32:01:
und was ist mit Artikel 8 GG [Versammlungsfreiheit]????
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Nur so blöd nachgefragt.
o.k. es gibt noch den Abs. (2): Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Hier ist wohl das Versammlungsgesetz gemeint...
>Wenn es nur 5 Autos gibt, muß man nichts anmelden, wenn es mehr werden sollten schon.
>Versammlungsgesetz
>3. Abschnitt - Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (§§ 14 - 20)
>
>§ 14
>(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
>(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.
>Versammlungen unter freiem Himmel
>
>Eine Versammlung unter freiem Himmel ist anmeldepflichtig, wenn mehrere Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und –äußerung zusammen kommen.
>
>Eine Versammlung kann an einem festen Ort durchgeführt werden oder in Form eines Aufzuges.
>
>
>Anmeldepflicht
>
>Eine Versammlung unter freiem Himmel ist 48 Stunden vor deren Bekanntgabe anzumelden.
>
>
>Inhalt der Anmeldung
>
>Folgende Daten sind bei Anmeldung einer Versammlung anzugeben:
>
> * Anmelder
> * Veranstalter / Organisation
> * Anlass
> * Verantwortlicher Leiter
> * Stellvertreter
> * Versammlungsort / Wegstrecke / geplante Zwischenkundgebung
> * Datum
> * Beginn / Ende
> * erwartete Teilnehmerzahl
> * Anzahl der Redner
> * Anzahl der geplanten Ordner
> * Kundgebungsmittel
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>
>
>Versammlungen in geschlossenen Räumen
>
>Diese sind nach dem Versammlungsgesetz nicht anmeldepflichtig.
>Beispiele: Mitgliedsversammlungen, Parteitage
>cu
>hares