Moin Moin !
d.h., ich muss nun innerhalb von 18 Monaten auf der Zulassungsstelle den Schein umschreiben lassen
Nein !!
Du musst sofort !! Nur bei Änderungsabnahmen aufgrund einer ABE, EG-BE oder eines Teilegutachtens kann es sein , dass du mit der Änderungsabnahme fahren kannst, bis du mal zur Zul.stelle kommst.
Eine 18-Monatsfrist gibt es nie !
Lies dir mal deine Bescheinigung durch , ich verwette meinen Kopf , dass darüber steht : " Gutachten zur
Wiedererlangung der BE " nach §19.2 , möglicherweise in Verbindung mit §21.
Das bedeutet: Deine BE ist erloschen und wird erst wieder von der Zul.stelle (mit Übernahme der Eintragung) erteilt. Sollte auch auf deiner Bescheinigung ,ev. auf der Rückseite, stehen.
Gleichzeitig habe ich mir die 6 Sitzplätze „eintragen“ bzw. begutachten lassen.
Die stehen in der Fzg-ABE , in Verbindung mit Lenkradschaltung und durchgehender Sitzbank vorne , ersatzweise Sitzkissen mit Armlehne.
Würde es nicht mehr machen denke ich.
Finanziell lohnt das nie , vor allem , wenn der Tacho angeglichen werden muss .
MfG Volker